Die Herstellung und der Handel mit allen textilen Erzeugnissen, Bekleidung, Schuhen, Modeaccessoires oder ähnlichen Produkten im Zusammenhang mit der Bekleidung. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräußern (mit Ausnahme von Aktivitäten, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer untersagt sind), alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Garantien gewähren, Darlehen oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.