Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Beteiligung an anderen Gesellschaften oder Unternehmen sowie deren Verwaltung, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen; sie kann auch Darlehen gewähren; die Führung von Buchhaltungen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Verbindung stehen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.