Lieferung und Vermietung von Beleuchtungskörpern und elektrischem Material für Veranstaltungen und Baustellen, einschließlich Wartung und Unterstützung, mit Ausnahme der Tätigkeiten, die einer Bewilligung unterliegen und in den Artikeln 6 und folgenden des OIBT (insbesondere ist die Tätigkeit des Errichtens, Änderns oder Reparierens von elektrischen Anlagen sowie das dauerhafte Verbinden, Ändern oder Reparieren von elektrischen Materialien ausgeschlossen) in der Schweiz und im Ausland. Die Durchführung aller Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilnehmen und Niederlassungen und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, belasten, halten, veräußern und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Zweck steht. Die Gesellschaft kann ihre Aktiven zugunsten Dritter verpfänden.