Die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Outerwear und Unterwäsche, Schuhen und Lederwaren, Pelzen und Pelzwaren, Taschen und Reiseartikeln, Bekleidungszubehör und Textilprodukten einschließlich solcher für die Innenausstattung von Häusern; Beratung bei der Eröffnung, Entwicklung und Verwaltung von Verkaufsstellen; Übernahme von Agentur- und Vertretungsaufträgen in den oben genannten Bereichen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Handels-, Industrie-, Immobilien-, Finanz-, Miet- und Hypothekenoperationen durchführen, die im Rahmen der geltenden Gesetzgebung (Unternehmenssitzfonds, Art. 2 Abs. 2 lit. a LAFE) erforderlich und zweckmäßig für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erachtet werden.