Die Vermögensverwaltung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG), sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Studien, Anlageberatung, Beratung und Unterstützung im Bereich der Finanzen, Investitionen oder Handelstransaktionen für natürliche und juristische Personen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere für diejenigen, die auf den Finanzmärkten tätig sind; sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Geschäfts-, Industrie- und Finanztransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die Erreichung dieses Zwecks erleichtern.