Die Ausübung von Aktivitäten im Bereich Unterhaltung, Show und Freizeit in Tourismusorten oder ähnlichen Organisationen, auch wenn diese nur gelegentlich durchgeführt werden. Die Ausübung aller Aktivitäten, die mit Tourismus und Freizeit verbunden sind. Die Leitung von Animations- und Reiseagenturen. Die Organisation und Leitung von Sport- und Weiterbildungskursen für die Ausbildung von Personen, die im Bereich des Tourismus und der Freizeitgewährung tätig werden sollen; die Vermittlung von Animatoren. Die Organisation von Events und Aktivitäten von Reiseveranstaltern. Die Gesellschaft kann Beteiligungen erwerben und Finanzierungen gewähren. Sie kann alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die den Zweck verfolgen oder damit in Zusammenhang stehen.