Der Verein hat den Zweck, im Bereich der internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung über internationale Nichtregierungsorganisationen tätig zu sein: Europäische Konvention über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit internationaler Nichtregierungsorganisationen. Abgeschlossen in Straßburg am 24. April 1986. Genehmigt durch die Bundesversammlung am 20. Juni 1990. Ratifikationsurkunde von der Schweiz am 24. September 1990 hinterlegt. Am 1. Januar 1991 für die Schweiz in Kraft getreten. Empfehlung CM/Rec (2007) 14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über den Rechtsstatus von Nichtregierungsorganisationen in Europa (verabschiedet vom Ministerkomitee am 10. Oktober 2007 auf der 1006. Sitzung der Vertreter der Minister). Der Verein ist in den Bereichen der internationalen Zusammenarbeit und der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte tätig, auch durch Initiativen, die auf ihre wirksame Umsetzung abzielen; Verteidigung und Schutz von Personen, die sich an den Verein wenden, weil sie Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind; moralische, soziale und materielle Unterstützung von Personen in wirtschaftlicher und existenzieller Not, soweit möglich; Förderung einer Kultur des Friedens und der Solidarität, auch durch die Koordination und Tätigkeit von Freiwilligen im Gebiet; Identifizierung von Ressourcen für die Verwirklichung von Projekten mit hohem moralischem und humanitärem Ziel, die mit den philosophischen Ideen im Einklang stehen, die den von den Gründern des Vereins geteilten Prinzipien zugrunde liegen. Die Auswahl der zu unterstützenden Projekte muss der Prüfung und Genehmigung spezieller interner Kommissionen unterzogen werden, die aus Mitgliedern des Direktoriums bestehen, die gegebenenfalls von Fachleuten und/oder externen privaten Einrichtungen unterstützt werden, die in ihren jeweiligen Bereichen Experten sind und von Fall zu Fall für den Anlass ernannt werden. Der Zweck kann auch durch die Organisation von Konferenzen, Schulungskursen mit Programmen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, kulturellen Veranstaltungen, auch sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Aktivitäten und Missionen, Veröffentlichungen und audiovisuellen und gedruckten Werken verfolgt werden, indem Abkommen mit nationalen und internationalen Einrichtungen und Organisationen geschlossen, die Ressourcen der Mitglieder genutzt, öffentliche und private Mittel gesucht, Fundraising- und Crowdfunding-Aktionen gefördert und Aktivitäten und Initiativen mit den oben genannten Zielen geleitet oder unterstützt werden. Der Verein handelt im vollen Respekt vor dem Universellen Gesetz, dem Naturrecht und dem Völkerrecht.