Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, jedoch mit Ausnahme von Geschäften, die der Bundesgesetzgebung über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer unterliegen: Beratung in Unternehmensführung und Handel für alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, für Privatpersonen und alle öffentlichen oder halböffentlichen Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Struktur; Beratung und Unterstützung bei der Gründung, Entwicklung, Übertragung und Verhandlung von Geschäften und allen gesellschaftsrechtlichen Rechten, Aktien, Anteilen, Geschäftsanteilen oder Teilen davon; Beratung in Vermögensstrategien; Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Beratung in Vermögensverwaltung, sowohl für professionelle als auch private Vermögenswerte; Beratung und Unterstützung bei der Anschaffung von Kunstwerken, Kunstgegenständen und Edelsteinen sowie bei allen Gutachten und Vermittlungsaufgaben im Zusammenhang mit solchen Gütern; Finanzberatung, Anlageberatung, Durchführung aller Finanz- und Finanzierungsstudien; Finanzvermittlung als Vermittler für Finanz-, Wertpapier-, Versicherungs-, Immobilien- und allgemein für alle Wertpapiergeschäfte. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilhaben und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Sie kann Immobilien erwerben, halten und veräußern und im Allgemeinen alle Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.