Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland im Sinne einer Holdinggesellschaft sowie jede andere Tätigkeit, die einen direkten oder indirekten Bezug zum vorgenannten Zweck hat, unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft in der Schweiz nur Beteiligungen an Gesellschaften halten darf, die Immobilien als feste Niederlassungen besitzen oder Anteile an Gesellschaften halten, die solche Immobilien besitzen. Sie kann zudem alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Geschäfte durchführen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.