Jegliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens und des Ingenieurwesens und insbesondere die Tätigkeit als Generalunternehmer im Bauwesen. Sie kann Bauverträge abschließen, die Planung, Leitung und Ausführung von Bauarbeiten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Verwaltung und Industrie übernehmen. Sie kann die Leitung und Ausführung von Urbanisierungsarbeiten, die Instandhaltung, Sanierung und Erneuerung von Gebäuden und zugehörigen Infrastrukturen, die Erschließung von Grundstücken, die Anlage von Gärten und Parks, die Förderung und Ausführung von Holzbauarbeiten übernehmen. Sie kann die Tätigkeit der städtebaulichen und architektonischen Planung, die Übernahme von Bauleitungsaufträgen, die Koordination von Konsortien, die technische Beratung, die Gutachten im Bauwesen, das Projektmanagement, die Recherche und Vertretung neuer Produkte und Technologien im Bauwesen übernehmen. Die Übernahme von Aufträgen jeder Art im Zusammenhang mit Immobilien, den Kauf, Verkauf, die Vermittlung, die Förderung von Bauland durch die Tätigkeit der städtebaulichen Entwicklung, die Erstellung von Machbarkeitsstudien, den Bau und Verkauf von Immobilien, die städtebauliche Beratung, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Bauwesens und der Immobilien. Sie kann Immobilien kaufen, verkaufen, verwalten, verwalten, bebauen und sanieren, sowie an anderen Gesellschaften teilnehmen.