Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen in jeder Form an Handels-, Industrie-, Finanz- und Immobilienunternehmen zu erwerben und zu verwalten, ausgenommen die Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, in der Schweiz und im Ausland; ferner kann sie Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Handels-, Finanz-, Mobilien- und Immobilientransaktionen durchführen, insbesondere den Handel, den Kauf, den Verkauf, die Bewertung und die Wertsteigerung von Immobilien, ausgenommen die Operationen, die durch das BewG verboten sind; b) im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.