Der Betrieb eines Landschafts- und Gartenpflegeunternehmens (Pflanzung, Rasenmähen, Reinigung, Hecken- und Baumschnitt, Fällung) sowie die Planung von Gesamtanlagen für Gärten und andere landschaftliche Anlagen (Erdarbeiten, Pflasterung und Pflasterung usw.) und kleine Maurerarbeiten sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen wie sie selbst, alle Finanz-, Handels-, Industrie- und Mobilienoperationen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihren Mitgliedern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.