alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, insbesondere: die Verwaltung, Verwaltung, Nutzung und Wertsteigerung aller Immobilien, im eigenen Namen oder im Namen Dritter; der Kauf, Verkauf und die Vermittlung aller Immobilien; die Durchführung aller Renovierungs- und Umbauarbeiten an Immobilien; die Ausübung aller Aufträge im Zusammenhang mit der Immobilienaktivität; die Gesellschaft kann Darlehen gewähren und allen Aktionären oder Dritten alle Garantien jeder Art bieten, soweit sie die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks fördern können (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck)