Jede Art von Tischlerarbeiten, insbesondere die Herstellung und der Handel mit Möbeln sowie die Tätigkeit im Bereich der Innenausstattung und der Montage von Fenstern und Türen. Die Gesellschaft kann Möbel und Fenster- und Türenanlagen für die Innenausstattung von Privatpersonen und/oder öffentlichen Gebäuden kaufen, verkaufen und montieren, sowie Schlösser und Zylinder aller Art montieren und reparieren. Alle handwerklichen Reparatur- und Wartungsarbeiten aller Art, einschließlich des spezifischen Bereichs der Restaurierung von Antiquitäten, Stilmöbeln und/oder Epochenmöbeln, fallen unter den Gesellschaftszweck. Sie kann die Leitung, Koordination und Überwachung von Arbeiten im Bauwesen übernehmen. Die Gesellschaft kann ihre eigene Buchhaltung sowie im Auftrag Dritter mit gleichem Zweck führen. Die Gesellschaft kann alle industriellen, kommerziellen und finanziellen Tätigkeiten ausüben, die mit ihrem Zweck verbunden sind, und an ähnlichen Unternehmen und Gesellschaften teilnehmen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten.