Die Gesellschaft hat den Zweck, den Kauf, den Verkauf, die Vermietung, den Handel, den Bau, die Umwandlung, die Nutzung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung und die Wertsteigerung von beweglichen und unbeweglichen Gütern, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann Darlehen von jeder Finanzinstitution, von Dritten oder von den Gesellschaftern aufnehmen. Die Gesellschaft kann ferner: - jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht, ausüben, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte; - Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen; - an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen, diese erwerben oder gründen; - Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.