Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften, unter Vorbehalt aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann zudem: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.