Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlageberatung, insbesondere in Bezug auf private und öffentliche Investitionen, Wertpapiere, die bei Banken oder anderen Finanzinstituten gehalten werden, sowie Immobilien, alles unter Ausschluss jeder Tätigkeit oder Leistung, die in den Anwendungsbereich des Finanzdienstleistungsgesetzes (LEFin) fällt. Die Gesellschaft kann auch Investitionen in jede finanzielle oder nicht-finanzielle Gesellschaft oder in Verbindung mit diesen tätigen und halten und jede andere mit ihrem Zweck zusammenhängende gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Gesellschaft darf jedoch keine Wohnimmobilien oder Rechte an Wohnimmobilien in der Schweiz im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) halten.