Entwicklung in der Schweiz von patientenzentrierten Probenahmelösungen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, sich für alle Unternehmen und Einheiten interessieren und im Allgemeinen daran teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten - bewegliche oder unbewegliche - aber innerhalb der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland festgelegten Grenzen - ausüben und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind; Kredite oder andere Formen der Finanzierung an ihre Aktionäre, Unternehmen derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art zugunsten dieser Personen stellen, insbesondere in Form von Garantien, Abtretungen oder Übertragungen als Sicherheiten, Pfandrechte oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.