Die Gesellschaft hat zum Zweck jede Beratungs-, Kontroll- und Assistenztätigkeit für Unternehmen und öffentliche Kollektivitäten in Bezug auf die Sicherheitsverwaltung an Arbeitsplätzen sowie die Erstellung von Hygiene- und Sicherheitsplänen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, Garantien stellen, sich verbürgen, den Gesellschaftern oder Dritten Darlehen gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.