Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland; der Kauf und Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte sowie die Durchführung von Investitionen, die Gewährung von Darlehen oder Garantien. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.