Die Errichtung und Verwaltung von Trusts; die Ausübung aller Funktionen als Treuhänder im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute, Testamentsvollstrecker und allgemeiner Bevollmächtigter; die Durchführung aller Kontroll- und Revisionsmandate sowie die Führung der Buchhaltung; die Durchführung von wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Recherchen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen in diesen Bereichen; der Erwerb, die Verwaltung und das Halten hauptsächlich im Namen von Dritten von Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen an Finanz-, Industrie- oder Handelsunternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie der Erwerb, die Ausbeutung und die Verwertung aller Rechte des geistigen Eigentums. Die Gesellschaft kann alle Handlungen ausführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihren Zielen stehen. Die Gesellschaft kann nach vorheriger Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung, insbesondere durch die Gewährung von Garantien und Sicherheiten aller Art, an anderen Unternehmen der Gruppe, der die Gesellschaft angehört, im Interesse der Gruppe teilnehmen und Darlehen an ihre Aktionäre und deren nahestehende Personen gewähren.