In der Schweiz und im Ausland alle Finanzoperationen, insbesondere jene im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und der Verwaltung von Wertpapieren und Immobilien, die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle anderen Operationen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck, sei es im eigenen Namen, sei es in Teilnahme, sei es für Rechnung Dritter. Die Gesellschaft kann Dritten, insbesondere ihren Aktionären und/oder Gesellschaften, an denen sie selbst oder ihre Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind, Finanzierungen gewähren und Sicherheiten oder Garantien aller Art für Dritte für an ihre Aktionäre oder solche Gesellschaften gewährte Finanzierungen stellen, einschließlich wenn die betreffenden Finanzierungen, Garantien und/oder Sicherheiten in ihrem ausschließlichen Interesse und ohne direkte Gegenleistung sind.