Die individuelle Vermögensverwaltung, einschließlich Anlageberatung, sowie die kollektive Vermögensverwaltung, im Einklang mit und innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (das « FIDLEG »). Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich das Vermögen von Personen, mit denen die Aktionäre der Gesellschaft wirtschaftliche oder familiäre Beziehungen haben. Sie nimmt keine Einlagen entgegen und verwahrt keine Wertpapiere im Namen von Kunden. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck ausführen. Sie kann insbesondere Anteile an Unternehmen oder Gesellschaften erwerben, verkaufen, halten und verwalten. Im Hinblick auf Anteile oder Beteiligungen an Gesellschaften, die in der Schweiz Immobilien besitzen, müssen diese Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch Darlehen oder Garantien an Aktionäre, verbundene Unternehmen oder Dritte gewähren.