Im Bereich des Rundfunks zur Förderung und Entwicklung des Konzepts der öffentlich-rechtlichen Medien (insbesondere Radio, Fernsehen und andere elektronische Medien) und ihrer Werte, insbesondere der Universalität, Unabhängigkeit, Exzellenz, Vielfalt, Rechenschaftspflicht und Innovation, wie in der Erklärung der UER über die Grundwerte der öffentlich-rechtlichen Medien festgelegt, zum Schutz und zur Förderung der Meinungs- und Informationsfreiheit, die eine der wichtigsten Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine wesentliche Voraussetzung für ihren Fortschritt und die Entfaltung jedes Einzelnen darstellt, zur Stärkung der Freiheit und des Pluralismus der Medien, der freien Informations- und Ideenaustausch und der freien Meinungsbildung, zur Nutzung und Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien als Mittel zur Förderung des Rechts auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit über Grenzen hinweg, zum Fortschritt der kulturellen Vielfalt, des Dialogs und der interkulturellen Austausch mit dem Ziel, Toleranz und Solidarität zu fördern, zum Schutz und zur Förderung des kulturellen Erbes Europas und zur Unterstützung seiner audiovisuellen Schöpfungen durch ein erweitertes Angebot an Programmen und Dienstleistungen, zur Stärkung der Identität der Völker, der sozialen Kohäsion und der Integration aller Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften, zur Erfüllung der Erwartungen der Öffentlichkeit im Bereich von Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung durch die Produktion und Verbreitung einer vielfältigen Auswahl an qualitativ hochwertigen Programmen (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).