Der USB verfolgt das Ziel, die Interessen und Bestrebungen der örtlich organisierten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Darüber hinaus sorgt er in seinem Wirkungsbereich für die Umsetzung des Arbeitsprogramms der USS und die Verwirklichung seiner Forderungen: a) durch Zusammenarbeit mit allen Gewerkschaftsorganisationen in allgemeinen und gemeinsamen Angelegenheiten, insbesondere in gewerkschaftlichen Aktionen und Bewegungen; b) durch Mitwirkung an der Umsetzung der Entscheidungen des USB und des Kartells der schweizerischen Gewerkschaften und Durchführung der ihm von diesen übertragenen Aufgaben, wie Untersuchungen, Statistiken und ähnliche Arbeiten; c) durch Intervention in allen lokalen sozialen Fragen, Unterstützung von eventuellen sektoriellen Initiativen zugunsten der Mitglieder; d) durch Förderung der allgemeinen und gewerkschaftlichen Kultur unter den Arbeitnehmern des Bellinzonese, Organisation von Veranstaltungen oder Konferenzen, die mit der gewerkschaftlichen Welt in Verbindung stehen. e) durch Verwaltung des Immobilienvermögens des USB. Der USB kann Vereinbarungen mit anderen politischen, wirtschaftlichen, beruflichen oder kulturellen Organisationen zur Durchführung bestimmter Aufgaben abschließen, sofern diese sich zu den demokratischen Grundsätzen bekennen.