Die Errichtung und Verwaltung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben. Die Gesellschaft kann Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten für den Kauf und Verkauf von Immobilien und Unternehmen durchführen. Die Gesellschaft kann als Immobilienverwaltungsgesellschaft tätig sein oder an solchen Gesellschaften teilhaben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und kann an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilhaben und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; die Gesellschaft kann Immobilien in der Schweiz und im Ausland zu ausschließlich kommerziellen Zwecken erwerben, halten und veräußern; sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanzoperationen durchführen und sich für Tochtergesellschaften oder Dritte als Bürge oder Garantin einsetzen.