Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland den Betrieb und die Verwaltung von öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Hotels, Snack-Bars, Café-Bars, Tea-Rooms oder ähnlichen Unternehmen. Als sekundäres Ziel kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobile Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.