Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, ausgenommen solche, die durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (LFAIE) verboten sind. Die Gesellschaft kann, als sekundäres Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sowohl im Bereich der beweglichen als auch der unbeweglichen Güter (mit Ausnahme aller durch das LFAIE verbotenen Geschäfte) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, Kredite an ihre Aktionäre und an Dritte gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.