Die Sammlung, Begutachtung und Vorbereitung aller Metallabfälle sowie von Edelmetallen, die für die Einschmelzung bei privaten und gewerblichen Lieferanten bestimmt sind, einschließlich Schmuck, Uhren, Münzen, Silberwaren, Dentalamalgam, gebrauchte industrielle Legierungen sowie Gussabfälle, Späne und Feilspäne aus zugelassenen und patentierten Gold- und Silberschmiedewerkstätten und Geschäften (z.B. Juweliere, Uhrmacher usw.) sowie der Weiterverkauf an zugelassene Unternehmen. Die Umwandlung von Rohstoffen in raffinierte Materialien ist aus dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ausgeschlossen. Der Anteil der gelieferten und verkauften Rohstoffe, die an zugelassene Unternehmen verkauft werden, beträgt höchstens 990 Tausendstel. Zusätzlich und ausnahmsweise Kauf und Verkauf von alten Münzen, die keinen gesetzlichen Kurs mehr haben und einen Aufschlag von mehr als 5% des Nennwerts haben, die ausschließlich aus für die Einschmelzung bestimmten Chargen stammen.