Die Gesellschaft hat den Zweck, in der Schweiz und im Ausland, vorbehalten die durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Operationen, alle Immobiliengeschäfte (Kauf, Verkauf, Vermietung, Maklergeschäfte, Verwaltung, Renovierung, Förderung usw.) durchzuführen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, industriellen, mobilen oder immobilienbezogenen Geschäfte direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck tätigen, sowie Filialen gründen, Beteiligungen an allen Gesellschaften erwerben, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, für von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern.