Die Landschaftsgestaltung, der Bau und die Pflege von Gärten, Parks, Sportplätzen, Spiel- und Freizeitanlagen, Bouleplätzen; die Pflege von Wäldern; die Begrünung von Dächern und Fassaden; die Ausstattung von Gärten und Sportplätzen; die Bearbeitung von Untergrund und Maurerarbeiten; die Verlegung von Pflasterungen, Zäunen, Feucht- und Trockenbiotopen sowie Bewässerungsanlagen; der Kauf und Verkauf von Pflanzen, Blumen, Samen und Gartengeräten. Die Gesellschaft kann jede Tätigkeit ausüben, die mit dem Hauptzweck ihrer Geschäftstätigkeit verbunden ist, und kann an anderen Gesellschaften teilnehmen; sie kann ähnliche oder verwandte Unternehmen oder Betriebe gründen oder daran teilnehmen.