Laboratoriumsglasbläserei, handwerkliche, künstlerische Glasbläserei, Glasgravur sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein gleichartiges oder ähnliches Ziel verfolgen, alle Finanz-, Industrie-, Handels-, Mobilien- und anderen Geschäfte tätigen, alle Güter, Betriebe, Handelsfonds, Fabriken, Werkstätten im Rahmen ihrer Tätigkeit erwerben, mieten, einrichten und betreiben und alle Verfahren, Patente, Computerprogramme und geistigen Eigentumsrechte nutzen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen.