Der Kauf und Verkauf von Immobilien; jede kommerzielle und dienstleistungsbezogene Tätigkeit im Bereich der Immobilien, insbesondere die Planung, Durchführung und Realisierung von Immobilienprojekten; die Ausführung von Aufträgen im Bereich der Immobilienvermittlung für eigene Rechnung und für Rechnung Dritter. Vorbehalten bleiben die Operationen, die dem Regime der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen. Die Gesellschaft kann zudem in der Schweiz und im Ausland: Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen, Beteiligungen an Unternehmen und Einheiten erwerben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und an diesen teilhaben; für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder diesen fördern können; Kredite oder andere Formen der Finanzierung an ihre Aktionäre, an Unternehmen der gleichen Gruppe oder an Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art für deren direkten oder indirekten Nutzen leisten, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.