Die Gesellschaft bezweckt die Halterung und Verwaltung von kommerziellen, industriellen und finanziellen Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann Dritte oder ihre Gesellschafter im Interesse der Gesellschaft Kredite gewähren oder aufnehmen, mit Ausnahme der in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Sie kann alle mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Finanzoperationen durchführen sowie alle Operationen, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zielen erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren, Grundstücke erwerben oder verkaufen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen, oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Es wird festgehalten, dass jede Grundstückshaltung ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen muss.