Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung aller Tätigkeiten auf dem Gebiet des Landschaftsbaus und der Außenanlagen, insbesondere die Planung, die Realisierung von Grünflächen, die Pflege, die Schaffung von Infrastrukturen, die Floristik, die Gartenbaukunst sowie alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit diesen Zielen in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Operationen. Sie kann alle mit dieser Tätigkeit verbundenen Operationen durchführen sowie alle Operationen, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann auch alle Operationen durchführen und alle Tätigkeiten, insbesondere finanzieller, kommerzieller oder industrieller Art, beweglicher oder unbeweglicher Natur, mit Ausnahme der durch das AIG verbotenen Operationen, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Darlehen oder Garantien jeder Art an Aktionäre gewähren.