Die Gesellschaft bezweckt die Vermittlung von Personal (Fahrern, Maschinisten, Arbeitern), Maschinen, Werkzeugen, Materialien und Einrichtungen für die Ausführung aller Arbeiten im Bauwesen; die Ausführung von Transportarbeiten aller Art, Erdarbeiten, Außenanlagen und -unterhalt, aller anderen Arbeiten für Häuser, Villen, Gebäude usw. sowie die Überwachung dieser Arbeiten; die Realisierung aller Projekte und Finanzpläne für Bauarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede Tätigkeit auszuüben und jeden Vertrag abzuschließen, der zur Erreichung ihres Zwecks geeignet ist oder einen direkten oder indirekten Zusammenhang damit hat. Sie kann Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, ähnliche oder gleichartige Gesellschaften erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten und verwalten sowie Immobilien erwerben, verwalten, bauen, belasten oder verkaufen.