Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland, vorbehalten die durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Operationen, alle Immobiliengeschäfte (Kauf, Verkauf, Vermietung, Maklergeschäfte, Verwaltung, Renovierung, Promotion etc.), einschliesslich in der Form eines Generalunternehmens oder im Auftrag von Dritten, den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen sowie den Handel im weitesten Sinne (Import, Export, Vertretung, Kauf, Verkauf, Verteilung, Promotion, Produktion, Verarbeitung, Maklergeschäfte, etc.) aller Fertigwaren, Rohwaren oder Industrieprodukte, Rohstoffe, Maschinen und Teile. Die Gesellschaft kann alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängenden Handels-, Industrie-, Mobiliar- oder Immobiliengeschäfte tätigen, sowie Filialen gründen, Beteiligungen an allen Gesellschaften erwerben, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, für Darlehen, die von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommen werden, bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern.