Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung aller Immobiliengeschäfte wie den Kauf, die Errichtung, die Renovation, die Vermietung, die Umwandlung und den Verkauf sowie die Verwaltung, die Administration und die Ausbeutung von Immobilien. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, letztere jedoch nur soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.