alle Makler-, Verwaltungs-, Gutachter- und Werbetätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens sowie alle Tätigkeiten, die mit dem Immobilienwesen in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss aller Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) verboten sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle mobiliären und immobiliären Geschäfte durchführen, Garantien leisten, sich verbürgen, den Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.