alle Immobiliengeschäfte wie Kauf, Verkauf, Bau, Vermietung, Umbau und Verwaltung von Immobilien, Immobilienentwicklung und alle Immobilienprojekte in Form von General- oder Totalunternehmen, vorbehältlich der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG). Die Gesellschaft kann auch: a) alle Handels-, Finanz- und Mobiliargeschäfte durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.