Die Gesellschaft hat zum Zweck die Uhrendekoration, insbesondere die Handvergoldung sowie die Ausbildung im Bereich der Uhrmacherkunst. Die Gesellschaft kann zudem jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihren Zielen steht, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.