Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Kleidern und allen damit zusammenhängenden Artikeln und Accessoires. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschliessen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt zusammenhängen. Alles unter Vorbehalt der durch das DBG verbotenen Tätigkeiten.