Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Unternehmen zu erwerben, die eine kommerzielle, industrielle oder finanzielle Tätigkeit in der Schweiz oder im Ausland ausüben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.