Beratung in den Bereichen Recht, Banken und Finanzen, insbesondere in Fragen der finanziellen Anlage, Organisation, Verwaltung und Überwachung von privatem und institutionellem Vermögen sowie Bankstrategie und Vermögensverwaltung (mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen oder spezifischen schweizerischen Finanzmarktregulierungen unterliegen, insbesondere dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz). Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte im Einklang mit den Zielen der Gruppe, soweit möglich. Die Gesellschaft kann daher im Interesse der Gruppengesellschaften oder einer von ihnen (einschließlich Gruppengesellschaften, die sie direkt oder indirekt halten, sowie deren direkte oder indirekte Tochtergesellschaften) Verträge abschließen und insbesondere Kredite oder andere Formen der Finanzierung an diese Gruppengesellschaften gewähren und alle Arten von Sicherheiten für ihre Verpflichtungen bereitstellen, einschließlich durch Verpfändung, Übertragung oder Abtretung von Gesellschaftsvermögen zu Sicherungszwecken oder durch Garantien jeder Art, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und Unternehmen aller Art erwerben, halten, verkaufen oder finanzieren. Sie kann alle Geschäftsaktivitäten direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck ausüben. Sie kann alle Maßnahmen ergreifen, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind oder damit in Zusammenhang stehen.