Der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen und Dienstleistungsunternehmen aller Art, der Erwerb, die Ausbeutung, der Vertrieb und die Veräußerung aller Rechte des geistigen Eigentums, unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft in der Schweiz keine Tätigkeit ausübt, außer derjenigen, die für ihre Verwaltung unerlässlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Verträge abzuschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zielen erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung oder Förderung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann auch Garantien für diese Unternehmen und Darlehen oder Garantien für ihre Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren eigenen Interessen dient.