Der Erwerb von Beteiligungen, deren Halten sowie alle mit der nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an allen schweizerischen und/oder ausländischen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft verbundenen Operationen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Im Hinblick auf Beteiligungen an Immobiliengesellschaften mit Sitz in der Schweiz werden diese auf Immobiliengesellschaften beschränkt, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und/oder Tochtergesellschaften Kredite gewähren und/oder Garantien einräumen. Die Gesellschaft kann Patente, Marken, Urheberrechte, Designs und andere geistige Eigentumsrechte für sich selbst und/oder ihre Gruppe erwerben, nutzen, ausbeuten und/oder verteidigen.