Die Gesellschaft hat, unter Ausschluss der durch das DBG verbotenen Geschäfte, den Zweck, Beteiligungen an allen Handels-, Finanz-, Industrie- und Immobiliengesellschaften zu erwerben und zu verwalten. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland alle Geschäfte tätigen, Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Beteiligungen an allen Unternehmen übernehmen, alle Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen. Sie kann Garantien gewähren, Darlehen oder Vorschüsse an Aktionäre oder Dritte gewähren.