In der Schweiz und im Ausland als Vermögensverwalter im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) tätig zu sein, einschließlich aller Aktivitäten im Zusammenhang mit alternativen Finanzprodukten und derivativen Finanzinstrumenten sowie der Verwaltung von Finanzrisiken. Die Gesellschaft kann sowohl in eigenem Namen als auch im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das Geldwäschereigesetz verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern Kredite gewähren und/oder für Kredite, die Dritte ihren Gesellschaftern gewähren, solidarisch haften, bürgen oder sich verbürgen.