Die Gesellschaft hat zum Zweck, an schweizerischen und ausländischen Unternehmen teilzunehmen. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, Darlehen oder Garantien an Aktionäre, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen oder an Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.