Erwerb, Verwaltung, Führung, Halten und Verkauf von Beteiligungen aller Art an Handels-, Finanz-, Industrie- oder anderen Unternehmen in der Schweiz (mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind) und im Ausland. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, entweder im eigenen Namen oder im Namen von Dritten, alle Geschäfts-, Finanz- oder Immobilientransaktionen (mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind) durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, Beteiligungen an allen Handels-, Industrie- oder Finanzunternehmen (mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind) erwerben, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Vermittlungsmaßnahmen zugunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie Kredite oder Garantien an Aktionäre, Konzerngesellschaften oder Dritte zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.